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   OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03   

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https://dejure.org/2004,7689
OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03 (https://dejure.org/2004,7689)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2004 - 11 Wx 66/03 (https://dejure.org/2004,7689)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 11 Wx 66/03 (https://dejure.org/2004,7689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung ; Mitglied einer faktischen Eigentümergemeinschaft ; Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.; Kosten der Instandhaltung; Verteilung der Lasten und Kosten ; Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels; Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 1 Satz 2; WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungseigentumsgesetz : Der Umfang der Kostentragungspflicht eines sog. werdenden Miteigentümers richtet sich nach dem ihm in der Teilungserklärung zugewiesenen Miteigentumsanteil, der nicht dem Wert oder der Fläche des Sondereigentums entsprechen muss.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Es ist nämlich in Rechtsprechung und Schrift anerkannt, dass dem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung oder der gesetzlichen Kostenverteilung gem. § 16 Abs. 2 WEG zustehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten am bisherigen Kostenverteilungsschlüssel als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich der Kostenverteilungsschlüssel aufgrund eines sogenannten Geburtsfehlers als von Anfang an verfehlt erweist (vgl. BGHZ 130, 304, 312; Staudinger/Bub § 16 WEG Rn. 267 ff., jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Zeitpunkt kann ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels deshalb auch nicht als Einrede geltend gemacht werden (BGHZ 130, 304, 312; Staudinger/Bub § 16 WEG Rn. 274 m.w.N.).

    Erfordert die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs einen längeren Zeitraum, lässt sich die weitere Anwendung eines unbilligen Verteilungsschlüssels durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 44 Abs. 3 WEG verhindern (BGHZ 130, 304, 313).

  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dafür maßgebend sein sollen, steht demgegenüber im Belieben der Wohnungseigentümer (BGH NJW 1976, 1976; OLG Stuttgart OLGR 2004, 46, 47; OLG Celle DNotZ 1975, 42; OLG Schleswig SchlHA 1977, 203).

    Dementsprechend kann Sondereigentum auch ohne Änderung des damit verbundenen Miteigentumsanteils im Umfang erweitert werden (BGH DNotZ 1987, 208), während ebenso der wirtschaftliche Wert eines Miteigentumsanteils durch Verkleinerung des zugehörigen Sondereigentums verkürzt werden kann, ohne dass sich der nominelle Umfang des Miteigentumsanteils ändert (OLG Schleswig a.a.O.; OLG Celle DNotZ 1975, 42, 43).

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Dementsprechend kann Sondereigentum auch ohne Änderung des damit verbundenen Miteigentumsanteils im Umfang erweitert werden (BGH DNotZ 1987, 208), während ebenso der wirtschaftliche Wert eines Miteigentumsanteils durch Verkleinerung des zugehörigen Sondereigentums verkürzt werden kann, ohne dass sich der nominelle Umfang des Miteigentumsanteils ändert (OLG Schleswig a.a.O.; OLG Celle DNotZ 1975, 42, 43).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dafür maßgebend sein sollen, steht demgegenüber im Belieben der Wohnungseigentümer (BGH NJW 1976, 1976; OLG Stuttgart OLGR 2004, 46, 47; OLG Celle DNotZ 1975, 42; OLG Schleswig SchlHA 1977, 203).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Er behält diese Rechtsstellung - wie die angefochtene Entscheidung zutreffend ausführt - auch dann, wenn ein oder mehrere Erwerber von Wohnungseigentum als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden und damit die Gemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt wird, da ein solcher Zwischenschritt nicht zum Verlust einer bereits erlangten Rechtsposition führen kann (BayObLGZ 1990, 101, 102 ff., OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 50; Senatsbeschl. v. 17.10.2002 - 11 Wx 39/02; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rn. 204 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.07.1998 - 15 U 191/97

    Bestimmtheit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Dass der Veräußerer in der Vertragsurkunde ermächtigt wird, den in Teilungserklärung und Grundbuch ausgewiesenen Miteigentumsanteil dem veränderten Umfang des verkauften Sondereigentums anzupassen, nimmt dem Vertragsinhalt nicht die erforderliche Bestimmtheit i.S.v. §§ 313 S. 1, 125 S. 1 BGB a.F. (vgl. OLG Frankfurt BauR 2000, 1204).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Er behält diese Rechtsstellung - wie die angefochtene Entscheidung zutreffend ausführt - auch dann, wenn ein oder mehrere Erwerber von Wohnungseigentum als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden und damit die Gemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt wird, da ein solcher Zwischenschritt nicht zum Verlust einer bereits erlangten Rechtsposition führen kann (BayObLGZ 1990, 101, 102 ff., OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 50; Senatsbeschl. v. 17.10.2002 - 11 Wx 39/02; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rn. 204 ff., jeweils m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 27.05.2003 - 11 T 104/03

    Anwendbarkeit der §§ 43 ff WEG (Wohnungseigentumgesetz) auf werdende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2003 - 11 T 104/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Anders als der Antragsgegner meint, wäre er, wenn er Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft geworden wäre, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch zur Zahlung von Wohngeld verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1663; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; OLG Köln ZMR 2004, 859; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; § 43 Rz. 24; Müller, a.a.O., Rz. 547).

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

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